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Rechtliches · 03 / 03

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit nach Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die unter fabian.tools erreichbare Website samt aller Unterseiten und Rechner. Ziel ist die Erfüllung der Anforderungen des BFSG, der BITV 2.0 sowie der harmonisierten Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA.

Stand der Konformität

Die Website wird laufend gegen die Kriterien der WCAG 2.1 Stufe AA geprüft. Sie ist teilweise konform: die Mehrzahl der Anforderungen ist erfüllt, einzelne Punkte werden derzeit noch verbessert.

Bekannte Einschränkungen

  • Einige dekorative Animationen (z. B. Scroll-Reveals, Mesh-Akzente) lassen sich über die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ abschalten. Auf älteren Browsern kann diese Reduktion unvollständig greifen.
  • Der dekorative, bewegte Mauszeiger („Custom Cursor“) wird auf Touchgeräten und bei aktivierter Bewegungsreduktion automatisch durch den Standard-Cursor ersetzt.
  • Einzelne grafische Elemente — etwa fluide SVG-Trenner und Mesh-Akzente — sind rein dekorativ und werden Screenreadern nicht vorgelesen, da sie keine zusätzliche Information tragen.
  • Der Live-Mietrechner-Chart auf der Startseite stellt seine Aussage parallel als Text bereit, die Visualisierung selbst ist jedoch noch nicht vollständig per Screenreader navigierbar.

Stand der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. April 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung durch den Anbieter und wird mindestens jährlich überprüft, sowie nach jeder größeren Änderung an Inhalt oder Funktion der Website.

Feedback und Kontakt

Wer auf Barrieren stößt, einen Fehler entdeckt oder Inhalte nicht in barrierefreier Form abrufen kann, kann sich jederzeit direkt beim Anbieter melden: E-Mail lädt …. Eine Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.

Schlichtungsverfahren

Sollte auf eine entsprechende Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagiert werden, besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) anzurufen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es wird keine Rechtsanwaltsvertretung benötigt.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Mauerstraße 53, 10117 Berlin, schlichtungsstelle-bgg.de.

Stand: 25. April 2026Zurück zum Impressum →

Mit Liebe,aus Bayern.

Fabian, zwischen den letzten Schulaufgaben und der ersten Biergartensaison